Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen

 

 

Seit dem 1. März 1997 existiert das so genannte Saisonkennzeichen. Für den Fall, dass der Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen bzw. zulassen möchte, braucht er nicht zwei Mal zur Kfz-Zulassungsstelle, um das Fahrzeug vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Der Halter spart somit Zeit und Gebühren; die Zulassungsbehörde den Verwaltungsaufwand.