Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

In Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr), das auch als Ausfuhrmerkzeichen bezeichnet wird, gibt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an.

Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.
Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§ 29 StVZO) ausgestellt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist europaweit gültig).
Auch Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 1. Juli 2010 steuerpflichtig. Der bislang gültige begrenzte steuerfreie Zeitraum von bis 3 Monaten ist entfallen.