Motorradkennzeichen

Motorradkennzeichen

 

 

Durch ein neues Gesetz, das am 1.4.2011 in Kraft trat, können Motorradkennzeichen
künftig mindestens 18x20cm und maximal 22x20 cm groß sein. Eigentlicher Sinn der Kennzeichen ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, die zum Führen
von Kfz im Bereich der StVO zwingend erforderlich ist.