Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen

 

Kleinkrafträder (auch Roller), Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas), motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge erhalten mit Beginn eines neuen Versicherungsjahres - dieses beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und gilt für ein Jahr - eine neue Farbkennung. Somit kann schon von weitem erkannt werden, ob ein Gefährt auch tatsächlich haftpflichtversichert ist. Die Buchstaben stehen für die Versicherungsgesellschaft, die das Schild ausgibt (Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Versicherung).