Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

 

 

Das Kurzzeitkennzeichen wird für einmalige Fahrten, wie z.B Prüfungs- oder Probefahrten.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage. Der Ablauftag wir durch Auflistung des Datums untereinander eingeprägt.